AGB - Fewo Ellen Schönau am Königssee

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Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsverträge

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Ferienwohnungen Ellen im Landhaus Haid
1. Anmelden/ Buchungen
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter in Schönau am Königssee verbindlich an, einen Mietvertrag über die vorgesehene Wohnung abzuschließen. Ihre Anmeldung kann sowohl mündlich (persönlich, telefonisch) als auch schriftlich ( Brief, Fax, Email, Internet) erfolgen.
Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und der gegebenenfalls von Ihnen zu leistenden Anzahlung auf unserem Konto zustande. Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Frist können Ihre Ansprüche aus dem Mietvertrag endgültig erlöschen.
2. Preise
Die Preise verstehen sich inklusive aller Nebenkosten. Kurtaxe derzeit € 3,10 p./Person für Erwachse und € 1,55 pro Jugendliche werden extra verrechnet.
Besondere Angebote auf unserer Internetseite gelten nur im Zusammenhang mit einer kurzfristigen Buchung innerhalb 8 Tagen vor Angebotsbeginn.
3. Haustiere
W
ir nehme keine Haustiere.
4. Zahlung
7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung sind 20% als Anzahlung fällig. Der Restpreis ist 14 Tage vor Urlaubsbeginn zu überweisen. In Ausnahmefällen kann auch bei Ankunft in bar bezahlt werden.
5. Ersatzmieter
Kann der Mieter aus zwingenden Gründen die angemietete Ferienwohnung nicht selbst wie vorgesehen nutzen, so steht ihm bis zum vertraglichen Mietbeginn das Recht zu, einen Ersatzmieter zu stellen. Dies ist uns sofort unter genauer Angabe des Ersatzmieters ( Name, Anschrift, Personenzahl) mitzuteilen. Der Vermieter kann dem Wechsel des Mieters widersprechen, wenn Gründe vorliegen, die in der Person des Ersatzmieters liegen und/oder wenn gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
6. Rauchverbot
Wir sind ein Nichtraucherhaus.
7. Stornogebühr
Die Stornierungsgebühren betragen unabhängig vom Zeitraum der Stornierung 90 % des Gesamtbetrages.
Auf den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird hiermit nochmals ausdrücklich hingewiesen.
8. Aufhebung des Reisevertrage
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Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, unmittelbar und konkret erheblich beschwert, beeinträchtigt oder  unmöglich gemacht, so werden wir der Vermieter von unserer vertraglichen Verpflichtung frei. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen in diesem Falle nicht zu.
9. Allgemeine Verpflichtungen
Der Mieter ist verpflichtet sich an die geltende Hausordnung zu halten. Nachhaltiges schuldhaftes Übertreten der Hausordnung berechtigt den Vermieter zum Rücktritt des Mietvertrages und einen sofortigen Verweis aus der Wohnung auszusprechen. Ansprüche auf Mieterstattung, Schadenersatz oder sonstige Zahlungen stehen dem Mieter in diesem Falle nicht zu. Für beschädigte oder zerstörte Gegenstände und Ausstattungen wird Schadenersatz bzw. Reparaturkosten geltend gemacht.
Die von Gästen verursachten Schäden müssen sofort, vor Abreise bei uns bezahlt werden. Wir nehmen keine Abrechnungen mit Haftpflichtversicherungen vor. Der Schadenverursacher ist der Schuldner.
10.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstandvereinbarung gilt für alle sich ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Laufen.
11. Schaden an Einrichtung und Haftung:
Falls ein Schaden in der Ferienwohnungen verursacht wurde, muss dieser bis spätestens bei der Abreise gemeldet und auch bezahlt werden. Wir führen keine Abrechnungen mit Haftpflichtversicherungen durch. Der Schadensverursacher ist der Schuldner.
12. Reklamation
Soweit Beanstandungen auftreten, bitten wir Sie, dies uns unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt eine sofortige Mängelanzeige schuldhaft, sind Ansprüche an uns ausgeschlossen.


Ferienwohnungen Hasenknopf
Ellen Hasenknopf, Fischmichlstraße 15, 83471 Schönau am Königssee.


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